Liebe Röstfreunde,
dann halt mal wieder ein Update. Ab dem 08.12.2021 gelten für den Zugang zum Einzelhandel neue Regelungen.
Kurzversion – sie betreffen uns weitestgehend nicht.
Langversion
Es lohnt sich, etwas geaneuer hinzuschauen, denn mit unserem Angebot haben wir eine Mischung, für die jeweils eigene Regelungen greifen. Grob lässt es sich in die beiden Räume aufteilen.
Vorne: Kaffeeeverkauf
Dieser ist als Lebensmittelverkauf zur Deckung des täglichen Bedarfs (aber sowas von!) von Zugangsbeschränkungen nicht betroffen, das heißt dass der Einkauf unserer Kaffees weiterhin ohne Nachweis oder Zugangsbeschränkungen erfolgt. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, es gelten die Bestimmungen des Lebensmittelhandels.
Hinten: Maschinen und Zubehör
Der Verkauf dieser Produkte fällt nachvollziehbar nicht in den Bereich des Lebensmittelshandels. Daher gilt dort 2G.
Ausschank
Weiterhin nur to-go.
Barista-Seminare
Weiterhin erlaubt sind nach meiner aktuellen Auswertun der Beschlüsse außerschulische Bildungsangebote. Im Laden sind diese jedoch aktuell nicht mehr sinnvoll umsetzbar, weshalb wir aktuell ausschließlich barista@home Kurse anbieten, so dass Ihr hier unter Euch seid. 2021 sind keine Termine mehr möglich, für 2022 werden wir ein zunächst begrenztes Kontingent an Seminaren bereitstellen. Sind diese ausverkauft, gibt es erstmal keine weiteren Kurse. Wir machen dies aus Gründen der Risikominimierung und im Sinne einer fairen Lösung für beide Seiten. Wir verstehen den Wunsch, solche Kurse zu verschenken, fühlen uns geehrt, dass wir hier der Anbieter Euerer Wahl sind, aber da wir den Verlauf von 2022 einfach nicht abschätzen können, agieren wir hier zurückhaltender. Von nicht einlösbaren Seminargutscheinen hat niemand was.
In diesem Sinne – eine schöne Advenszeit!